Für Sie sind wir immer
unter Strom.

Über OSTRAL

OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt.

Was ist eine «Strommangellage»?

Von einer Strommangellage spricht man, wenn die Nachfrage nach elektrischer Energie das Angebot während mehrerer Tage oder Wochen übersteigt. Dieser Fall tritt nur sehr selten ein, weil Stromproduzenten und Netzbetreiber normalerweise dafür sorgen, dass jeweils genau so viel Strom zur Verfügung steht, wie Verbraucher nachfragen. Verschiedene Einflussfaktoren mit unterschiedlichen Intensitäten können zu einer Mangellage führen. Denkbar wäre ein Szenario mit einer Verkettung verschiedenster Faktoren: Ein trockener Sommer führt zu unzureichend gefüllten Stauseen in der Schweiz. Im darauffolgenden langen, kalten Winter hat es wenig Wind und Sonne und zusätzlich fallen im benachbarten Ausland mehrere Kernkraftwerke aus, sodass keine ausreichenden Stromimporte in die Schweiz mehr möglich wären.

In seiner jüngsten Risikoanalyse kam das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) 2020 zum Schluss, dass eine solche Strommangellage das grösste Risiko für die Schweiz darstelle, noch vor dem Risiko einer globalen Pandemie wie Covid-19.

Wie realistisch ist eine Strommangellage?

Das Risiko einer Strommangellage ist real und gross. Um auf einen solchen Extremfall vorbereitet zu sein, hat der Bund den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beauftragt, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen. Der VSE hat dazu OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, ins Leben gerufen. OSTRAL existiert schon seit über 30 Jahren und ist die direkte Nachfolgeorganisation der einstigen «Kriegsorganisation der Elektrizitätswerke» (KOEW). OSTRAL erlässt selbst keine Massnahmen, sondern setzt im Falle einer Strommangellage Massnahmen um, welche der Bundesrat beschlossen hat. Oder anders formuliert: OSTRAL entscheidet nicht, OSTRAL führt aus.

Auch die Kommunikationshoheit gegenüber der Öffentlichkeit obliegt bei der Bewältigung einer Strommangellage dem Bund. Verteilnetzbetreiber, die der OSTRAL angeschlossen sind, informieren ihre Stromkunden direkt über die Umsetzung der Massnahmen. Sie sind während einer Strommangellage ebenso erste Kontaktstelle wie im Normalbetrieb.

Was geschieht im Fall einer Strommangellage?

OSTRAL unterscheidet vier Bereitschaftsgrade: Im Normalbetrieb spricht OSTRAL vom Bereitschaftsgrad 1. In dieser Phase überwacht die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage. Zeichnet sich eine Strommangellage ab, hat dies eine erhöhte Bereitschaft zur Folge. Die wirtschaftliche Landesversorgung alarmiert OSTRAL. Nun gilt Bereitschaftsgrad 2. Behörden und wirtschaftliche Landesversorgung appellieren in dieser Lage an die Bevölkerung, freiwillig Strom zu sparen. In Bereitschaftsgrad 3 beantragt der oder die Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung dem Bundesrat, dass entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft gesetzt werden. In Bereitschaftsgrad 4 setzt der Bundesrat die notwendigen Massnahmen per Verordnung in Kraft, und die wirtschaftliche Landesversorgung beauftragt OSTRAL mit dem Vollzug dieser Massnahmen. Primär betreffen solche Massnahmen die Stromproduktion sowie den Stromverbrauch. Je nach Intensität der Mangellage können sie zurückhaltender oder einschneidender ausfallen.

Welche Massnahmen kann der Bundesrat in einer Strommangellage anordnen?

Das Ziel dieser Massnahmen ist, die Stromversorgung, also das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und -verbrauch, auf reduziertem Niveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hat im Bereitschaftsgrad 4 die Möglichkeit, mittels Verordnungen die zentrale Steuerung des schweizerischen Kraftwerkparks, ein Verbot von bestimmten Stromverbrauchern (Verbrauchseinschränkungen bzw. Verbote von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen) oder Stromkontingentierungen anzuordnen. All diese Massnahmen haben Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz, doch sie sollen Wirtschaft und Bevölkerung vor noch einschneidenderen Massnahmen schützen: Rollierende Netzabschaltungen, die zur Folge hätten, dass nicht nur weniger, sondern während jeweils vier Stunden gar kein Strom zur Verfügung stünde.

Stromkontingentierungen betreffen Grossverbraucher, also Stromkunden, die über 100 MWh pro Jahr verbrauchen. Dabei werden Grossverbraucher individuell dazu verpflichtet, eine gewisse Strommenge einzusparen. Die Verteilnetzbetreiber haben ihre rund 30’000 Stromgrosskunden darüber informiert, dass sie vorausschauend Vorbereitungen für den Fall einer möglichen Strommangellage treffen sollten. Eine seriöse Vorbereitung ist zentral, denn sie ermöglicht, die Beeinträchtigungen im Betrieb im Krisenfall so gering wie möglich zu halten.